Mitgliedschaft - Preise

Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft

Für jedes Mitglied:

  • In Seminaren, Foren und Workshops zu stark vergünstigten Preisen professionelles Praxiswissen erwerben
  • Exklusiv von Handlungsempfehlungen und Forschungsergebnissen profitieren
  • Gewinnbringende Informationen aus Direktkontakten zu Branchenspezialisten und Wissenschaft schöpfen
  • Gemeinsame  Interessen gegenüber Politik und Kostenträgern gemeinsam vertreten
  • Dazu beitragen und davon profitieren, dass der digitale Wandel in der Sozialwirtschaft gelingt.

 

Soziale Organisationen:

  • Gewinnbringende Informationen aus Direktkontakten zu Branchenspezialisten, IT-Herstellern und Wissenschaft schöpfen
  • Die Rolle der IT-Verantwortlichen als Nutzensstifter für die Organisation stärken

 

Hersteller von Branchenlösungen:

  • Fachliche und technische Standards und Schnittstellen für die Branche mitgestalten
  • Erfahrungen des Einsatzes der Software in sozialen Organisationen durch direkten Austausch sammeln und eigene IT optimieren

 

Berater der Sozialwirtschaft, Hochschulen, Bildungsträger:

  • Vorantreiben neuer innovativer Themen durch den interdisziplinären Austausch

 

Mitgliedsbeiträge (jährlich)

Der jährliche Beitrag ab 01.01.2023 beträgt:

 

1. als juristische Person (Firmen-/Organisationsmitgliedschaft):
 

Beitragsgruppe 11:

Frei-gemeinnützige, privatwirtschaftliche, staatliche/kommunale soziale Organisationen; Organisationen und Verbände der Sozialwirtschaft und angrenzender Sektoren; Institutionen, Verbände und Unternehmen der Wissenschaft sowie Verbände und Unternehmen, die als Hauptgeschäftsfeld in Bildung, Forschung und Beratung tätig sind.

 Unternehmen mit bis 50 festangestellten Mitarbeitenden:           900,00 EUR p.a.

• Unternehmen mit bis 250 festangestellten Mitarbeitenden:      1.000,00 EUR p.a.

 Unternehmen mit über 250 festangestellten Mitarbeitenden:   1.200,00 EUR p.a.

 

Beitragsgruppe 22:

Hersteller und Anbieter von digitalen Lösungen für Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung

 Unternehmen mit bis 50 festangestellten Mitarbeitenden:        1.200,00 EUR p.a.

 Unternehmen mit bis 250 festangestellten Mitarbeitenden:      2.000,00 EUR p.a.

• Unternehmen mit über 250 festangestellten Mitarbeitenden:   3.000,00 EUR p.a.

 

2. als natürliche Person (Personenmitgliedschaft über Privatadresse):   250,00 EUR p.a.

Definition natürliche Person: Eine natürliche Person umfasst eine Personenmitgliedschaft über die Privatanschrift als Rechnungsadresse. Die natürliche Person handelt ausschließlich für sich selbst und nicht im Namen einer als juristische Person einzustufenden Organisation.
Die Mitgliedschaft als natürliche Person ist nur für solche Personen möglich, die nicht über eine Mitgliedschaft einer juristischen Person bei FINSOZ (mit-)entscheiden können. Natürliche Personen werden im Mitgliederverzeichnis ausschließlich mit der Privatadresse und ohne Nennung einer juristischen Person/ Organisation aufgeführt. Das Gleiche gilt für die Rechnungslegung.

 

3. als Studierende(r)3 / Rentner(in)4:   30,00 EUR p.a.

 

Abrechnungsmodalitäten:

Der jährliche Beitrag wird jeweils im Januar für das laufende Kalenderjahr erhoben. Bei Neueintritten wird im Eintrittsjahr der Mitgliedsbeitrag quartalsweise, beginnend mit dem Quartal, in dem die Mitgliedschaft bestätigt wird, erhoben.

 

Hinweis für Interessenverbände:

FINSOZ kann zur Förderung der eigenen Satzungszwecke gegenseitige Mitgliedschaften mit anderen Interessenverbänden eingehen. Sind die Mitgliedsbeiträge anderer Interessenverbände geringer als die Beiträge von FINSOZ, so können diese Interessenverbände zu den Konditionen Mitglied werden, die FINSOZ für die Mitgliedschaft bei dem anderen Interessenverband zu entrichten hat. Über jede einzelne Mitgliedschaft ist ein Vorstandsentscheid erforderlich.
 

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Erläuterungen:
(1) Definition „festangestellte Mitarbeitende“: Es zählt die gesamte Mitarbeiteranzahl im Unternehmensverbund (verbundene Unternehmen und/oder Partnerunternehmen), unabhängig davon, ob es sich um Voll- oder Teilzeitstellen handelt.
(2) Definition „festangestellte Mitarbeitende“: Es zählt die gesamte Mitarbeiteranzahl im Unternehmensverbund (verbundene Unternehmen und/oder Partnerunternehmen), unabhängig davon, ob es sich um Voll- oder Teilzeitstellen handelt.
(3) Bei Eintritt in den Verband ist der Nachweis des aktuellen Studierendenausweises bzw. die Immatrikulationsbescheinigung erforderlich und in der Folge die jährliche Vorlage vor Beginn des neuen Beitragsjahres
(4) Nachweis einer entsprechenden Bescheinigung erforderlich (z. B. Rentenbescheid)
 

Mitglied werden

Melden Sie sich direkt hier auf der Website an und werden Sie Mitglied bei FINSOZ e.V.

 

 

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