Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Software-Anbieter haben sich verschoben: erstmals finden sich konkrete Forderungen in den Datenschutzgesetzen, wie Software-Lösungen datenschutzkonform zu bauen sind. Die DSGVO verlangt in Art. 25 „Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“. Für Software-Anbieter besteht Handlungsbedarf, die neuen Forderungen rechtzeitig und angemessen umzusetzen. Doch, was ist „angemessen“? Wie viel muss tatsächlich getan werden, damit Branchenlösungen den neuen gesetzlichen Anforderungen genügen? Wo gibt es den größten Handlungsbedarf?
Agenda
- Einführung Datenschutz-Grundverordnung und rechtliche Rahmenbedingungen
- Identifikation typischer Handlungsfelder für die Realisierung von datenschutzfreundlichen Funktionen und Voreinstellungen in Branchenlösungen
- Erarbeitung von Fallbeispielen und Diskussion von Lösungsansätzen, z. B. für Protokollierungskonzepte, Umgang mit Sperr- und Löschvorgängen, Berechtigungskonzepte
- Blick über den Tellerrand: Wie Software-Anbieter die Umsetzung von Datenschutz-Maßnahmen bei Kunden bestmöglich unterstützen können
Referent: Thomas Althammer