Hintergründe zur Gründung der Unterarbeitsgruppe Personendaten

Als die Arbeitsgruppe Interoperabilität am 02.11.10 im Rahmen der ersten Mitgliederversammlung gegründet wurde, standen zwei Themen ganz oben auf der Interessenliste der Teilnehmer: 1) die Verbesserung der Systeme innerhalb der sozialen Einrichtungen und 2) die Verbesserung der Interoperabilität der Systeme nach außen, mit Leistungsträgern, anderen Leistungserbringern usw. – und zwar auch in dieser Wertigkeit. Durch die Tagesaktualität wurde diese Vorgabe an die Arbeitsgruppe dann etwas überholt und die Arbeitsgruppe hat sich zunächst um den Datenaustausch mit den Leistungsträgern, dann auch speziell in einer ersten Unterarbeitsgruppe mit dem DTA §302 SGB V und §105 SGB XI befasst. Nachdem diese Themen „zum Laufen“ gekommen sind, wollen wir uns nun in einer neuen Unterarbeitsgruppe dem zunächst höher priorisierten Thema Datenaustausch zwischen den Systemen in einer Einrichtung annehmen.

Auch wenn gerade in den letzten Jahren von einer Reihe von Komplexanbietern für Software in der Sozialwirtschaft das Thema der Plattform- bzw. integrierten Gesamtlösung stark forciert wurde und heute Softwaresysteme angeboten werden, die die Prozesse der Einrichtungen schon sehr weitgehend abdecken, so ist doch das „Best of Bread“-Prinzip bei vielen Softwareanwendern noch weit verbreitet. System A für die Leistungsabrechnung der stationären Altenhilfe, System B für die Planung und Dokumentation der stationären Pflege, System C für die ambulante Altenhilfe, System D für die Werkstatt für behinderte Menschen und System E für die Wohnheime, System F für die Kindergärten und System G für die Beratungsangebote. Und das Personalsystem X und das Finanzsystem Y sollen das dann auch noch Alles zusammenführen bzw. mit ihren Daten unterstützen. Dazu kommt der Dienstplan von H.

Dieser Zustand ist nicht „Schreckgespenst“, sondern Realität gerade in großen Komplexeinrichtungen mit ihrem vielfältigen Leistungsangebot. Und gerade diese Einrichtungen suchen nach Lösungen. Das Einheitssystem ist aufgrund der damit verbundenen Aufwände und der Nutzerbedenken oftmals nicht die angestrebte Lösung. Sehr wohl wird aber die Notwendigkeit einer höheren Datenintegrität zwischen den verschiedenen Systemen von allen Seiten betont.

Und da soll die neue Unterarbeitsgruppe „Interoperabilität – Patientendaten“ ansetzen und Lösungen bieten.

Zunächst wird es darum gehen, den Bedarf zu ermitteln – welche Daten zwischen welchen Systemen müssen fließen. Dazu wird auf die Erfahrungen der Einrichtungen und aus der Einführung von Systemen in heterogenen Umgebungen zurückgegriffen.

Parallel dazu werden vorhandene Lösungen anderer Anwendungsbereiche (Medizin-IT, Personalmeldungen an Sozialversicherung und Finanzamt) evaluiert und auf ihre Anwendbarkeit bei der Interoperabilität sozialwirtschaftlicher Anwendungssysteme hin überprüft.

Durch Zusammenführung dieser beiden Ansätze soll am Ende ein Vorschlag für die Standardisierung wesentlicher Patientendaten erstellt werden. Ein erstes Ziel wäre es dabei, über alle Systeme hinweg den einen Patienten/Kunden/Bewohner/Betreuten/… eindeutig identifizieren zu können.