Regeln
Allgemeine Regeln für die Arbeitsgruppen
- Eine Arbeitsgruppe wird erst dann ins Leben gerufen, wenn sich ein verantwortlicher Koordinator dafür zur Verfügung gestellt hat. Arbeitsgruppen müssen per Vorstandsbeschluss freigegeben werden.
- Grundsätzlich sollen Teilnehmer der Arbeitsgruppen Mitglieder sein. Mitgliedseinrichtungen können beliebige Mitarbeiter in die Arbeitsgruppen entsenden. Nur in Ausnahmefällen kann der Koordinator die Teilnahme von Gästen im Sinne eines „Reinschnupperns“ zulassen.
- Zu jeder Arbeitsgruppe muss es eine Beschreibung der Ziele und Aufgaben geben.
- Sachkosten für Arbeitsgruppen werden aus Verbandsmitteln bezahlt. Es sind soweit möglich kostenfreie Räumlichkeiten von Mitgliedern zu nutzen.
- Kosten für Referenten und Reisekosten sind durch den Vorstand freizugeben. Reisekosten werden nur im Ausnahmefall gezahlt.
- Arbeitsgruppen können vom Vorstand Budgets bewilligt werden.
- Arbeitsgruppen haben im Sinne einer Erfolgskontrolle ihre Ergebnisse auf der Website zu veröffentlichen und auf der Mitgliederversammlung zu vertreten.
Verfahren zur Arbeitsgruppenbildung
