Regeln

Allgemeine Regeln für die Arbeitsgruppen

  • Eine Arbeitsgruppe wird erst dann ins Leben gerufen, wenn sich ein verantwortlicher Koordinator dafür zur Verfügung gestellt hat. Arbeitsgruppen müssen per Vorstandsbeschluss freigegeben werden.
  • Grundsätzlich sollen Teilnehmer der Arbeitsgruppen Mitglieder sein. Mitgliedseinrichtungen können beliebige Mitarbeiter in die Arbeitsgruppen entsenden. Nur in Ausnahmefällen kann der Koordinator die Teilnahme von Gästen im Sinne eines „Reinschnupperns“ zulassen.
  • Zu jeder Arbeitsgruppe muss es eine Beschreibung der Ziele und Aufgaben geben.
  • Sachkosten für Arbeitsgruppen werden aus Verbandsmitteln bezahlt. Es sind soweit möglich kostenfreie   Räumlichkeiten von Mitgliedern zu nutzen.
  • Kosten für Referenten und Reisekosten sind durch den Vorstand freizugeben. Reisekosten werden nur im Ausnahmefall gezahlt.
  • Arbeitsgruppen können vom Vorstand Budgets bewilligt werden.
  • Arbeitsgruppen haben im Sinne einer Erfolgskontrolle ihre Ergebnisse auf der Website zu veröffentlichen und auf der Mitgliederversammlung zu vertreten.

Verfahren zur Arbeitsgruppenbildung

FINSOZ e.V.